Alle wichtigen Regelungen zur österreichischen Autobahnvignette: Pflichten, Ausnahmen, Strafen und rechtliche Grundlagen.
Die Vignettenpflicht in Österreich ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Die ASFINAG ist als Betreiber des Autobahnnetzes für die Erhebung und Kontrolle der Maut zuständig.
Folgende Fahrzeuge und Situationen sind von der Vignettenpflicht ausgenommen oder unterliegen besonderen Regelungen:
| Verstoß | Mindeststrafe | Höchststrafe | Ersatzmaut |
|---|---|---|---|
| Fahrt ohne Vignette | 240 € | 3.000 € | 120 € |
| Ungültige/abgelaufene Vignette | 240 € | 3.000 € | 120 € |
| Falsch angebrachte Vignette | 240 € | 3.000 € | 120 € |
| Vignette für falsches Fahrzeug | 240 € | 3.000 € | 120 € |
| Manipulation der Vignette | 240 € | 3.000 € | Keine |
| Sondermaut nicht bezahlt | Nachzahlung + 40 € | Nachzahlung + 300 € | Nachzahlung |
* Die Ersatzmaut kann vor Ort oder innerhalb von 4 Wochen bezahlt werden. Bei Nichtbezahlung wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Wenn Sie eine Strafe erhalten haben und diese anfechten möchten, oder wenn Sie Fragen zu einer Kontrolle haben:
Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich)
E-Mail: [email protected]
Postadresse: ASFINAG, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien
Öffnungszeiten: Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr
Einsprüche gegen Verwaltungsstrafen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden.
Geben Sie an: Aktenzeichen, Datum des Vorfalls, Kennzeichen, Begründung des Einspruchs.